In Bayern gilt bei einer Inzidenz ab 35 die 3 G -Regel Für Gäste, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, gelten folgende Regeln:
Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zu Ihrem 6. Lebensjahr und Schüler die regelmäßig in der Schule getestet werden mit Vorlage eines Schülerausweises. Bei unspezifischen Allgemeinsymptomen, die auf eine Coviderkrankung hindeuten, bitten wir nicht anzureisen. Um sicherzugehen empfehlen wir unseren Gästen auch wenn Sie geimpften sind, einen Coronaschnelltest vor Anreise zu machen, damit Sie weder sich noch andere gefährden. Um den Kontakt so gering wie möglich zu halten ,bitten wir unsere Gäste, alle Zahlungen vorab per Banküberweisung zu tätigen
Die Chalets werden grundsätzlich während der Abwesenheit von Gästen gereinigt, um den Kontakt zu vermeiden. Die reinigenden Personen tragen hierbei Schutzhandschuhe. Vor Beginn wird eine Händedesinfektion vorausgesetzt und angeordnet. Durch die fest eingebaute Lüftungsanlage wird auf extra Lüften je nach Wetterlage abgesehen. Bei Zwischenreinigungen wird ein Mundschutz getragen.
Für die Reinigung häufig berührter Oberflächen und Gegenständen (Tische, Treppengeländer, Lichtschalter, Bad- und Toilettenoberflächen, Fernbedienungen und Kühlschrank,…) werden für jede Wohneinheit eigene Schwämme, Tücher und Bürsten verwendet.